Frühjahrsmarkt kann nicht stattfinden

Frühjahrsmarkt kann nicht stattfinden

Die Corona Pandemie ist auch ein Jahr nach erstem Auftreten omnipräsent und hat Österreich weiterhin im Griff. Die aktuell geltende rechtliche Lage im Zusammenhang mit der Pandemie lässt die Abhaltung des Urfahraner Frühjahrsmarktes 2021 leider nicht wie erhofft zu.

Aufgrund der Komplexität und Größenordnung des Urfahranermarktes müsste zumindest 10 Wochen vor Eröffnung Planungssicherheit hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, um eine reibungslose Durchführung des Marktes gewährleisten zu können.

Es fällt uns schwer, die erneute Absage eines unserer Urfahranermärkte verkünden zu müssen. Dies ist im Hinblick auf die Vorbereitung und Planung zur Abhaltung zusammen mit der unvorhersehbaren Entwicklung der Pandemie jedoch alternativlos.